- 06.09.2010 -
   

Winter Alufelgen und Winterkompletträder:   
Wir bieten Ihnen passend zum Winter Alufelgen an. In diesem Jahr haben wir in unser Felgen Programm weitere renomierte Felgen Hersteller mit aufgenommen, um Ihnen auf der Felgen Plattform von Wheelcompany Hamburg eine noch größere Auswahl an Alufelgen mit TÜV Gutachten bieten zu können. Spezielle Winter Alufelgen Spezials bieten wir Ihnen von DOLCE Felgen, Oxigin Felgen, PLW Felgen und Carmani Felgen an. Viele von diesen Felgen Typen sind sofort lieferbar zu sehr günstigen Preisen. 

Gern bieten wir Ihnen auch Alufelgen fertig montiert mit Winterreifen als Winterkompletträder an. Bitte vergleichen Sie die Preise und fragen Sie unbedingt Ihre Wunsch Felgen per Email an, falls Sie im Felgen Shop nicht fündig werden. Email: info@wheelscompany.com

Dolce Felgen Dolce DC26 schwarz matt
Oxigin Felgen Oxigin Winter Felgen Spezial
PLW Felgen Proline Alufelgen Winter Spezial
Carmani Felgen Carmani Alufelgen Winter Spezial
 - 02.09.2010 -
   

XS MAG 05/2010:   
Wheelscomany präsentiert euch die neue Ausgabe des XS-MAG. Wir sind auch dieses mal wieder mit unseren Felgen zahlreich vertreten. Auf dem Titel seht Ihr einen Passat 3C von Edition Eight mit lackierten Velocity w600 20 Zoll Alufelgen. Des weiteren ist noch zu sehen ein extremer Dogde RAM mit 24 Zoll Alufelgen Lexani LSS10 und auch sehr schön anzuschauen 2 Fahrzeuge mit Schmidt 17 Zoll Alufelgen Mystic und  19 Zoll Schmidt Felgen Phantom Line in schwarz.Viel Spass beim lesen!
www.xs-edition.de

 - 06.05.2010 -
   

Autobild-Tuning: Wheelscompany Firmenportrait:   
Ab dem 07.05.2010 ist die neue Autibild Tuning 2/2010 erhältlich. Besonderes Highlight in dieser Ausgabe ist neben unserem Asanti Carbon Scirocco Showcar "King Rocco" unser Firmenportrait. Uns wurde die Ehre zu Teil in die Serie "Deutschlands kultigster Tuner" mit aufgenommen zu werden. Viel Spass beim lesen wünsch Ihnen Wheelscomany, Ihr zuverlässiger Felgenlieferant.





 - 05.05.2010 -
   

Tuningworld Bodensee 2010:   
Wir stellen das DOLCE Wheels Felgen Programm auch dieses Jahr auf der Tuning World Bodensee in Friedrichshafen aus. Als Besonderheit präsentieren wir Ihnen das GERMAN DIAMOND Felgenprogramm. Diese hochwertigen geschmiedeten Alufelgen mit TÜV Gutachten werden zum ersten mal der Öffentlichkeit präsentiert.  Zeitraum der Messe ist der 13.05.2010 bis 16.05.2010 und wir stehen wie gewohn in der Halle B1 auf Stand 501.



 - 30.03.2010 -
   

MEC Design MEC Xtreme III einteilig:   
Ab sofort ist die erfolgreiche MEC Xtreme III auch als einteilige Felge zu sehr attaktiven Preisen lieferbar. Dieses Rad wird inkl. TÜV Teilegutachten bzw. Festgkeitsgutachten ausgeliefert. Mit den 9x20 und 10,5x20 ist die MECxtreme III 1tlg. durch die durchdachten Anbausätze auf fast allen Mercedes Benz Fahrzeuge verbaubar.  Da die Räder in Deutschland bevorratet werden entstehen Ihnen keine langen Lieferzeiten. Hier finden Sie die Felge in unserem Shop. Ein Foto auf einem Kundenfahrzeug (SLK 350 R171) in 9+10,5x20 finden Sie hier.




 - 26.02.2010 -
   

Dolce Felgen PREMIO Katalog 2010:   
Seit 2009 arbeiten wir mit der FRI und GHDS (Tochter der Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH) zusammen und Sie finden unser Dolce Wheels Felgenprogramm auch im aktuellen Premio Tuning Katalog 2010. Somit haben Sie durch die Vielzahl der Filalen immer einen Ansprechpartner vor Ort. Falls Ihr Fachhändler noch keine Musterfelgen ziegen kann sprechen Sie Ihn an und wir versenden die Muster dort hin. Hier finden Sie unsere Premio Katalogseiten.

 - 15.02.2010 -
   

Wheelscompany Fachhändlerbereich:   
Wir haben für unsere Fachhändler aktualisierte Händlerpreislisten 2010 für Dolce, Lexani, Asanti und andere Marken in unserem Händlerbereich zur Verfügung gestellt. Es steht auch neues professionelles  Dolce Wheels Bildmaterial in Internet und Druckqualität bereit. Händlerbereich

 - 15.09.2009 -
   

Die neue Dolce Wheels Felge DC30 ist in chrom und schwarz matt in 20 Zoll und 22 Zoll lieferbar. Wir können allen Kunden den Service bieten die Felgen in jedem Lochkreis fahrzeugspezifisch ( 3, 4, 5, 6 Lochkreise bis 6x139.7 sind möglich) anzufertigen. Die Dolce DC30 Alufelgen werden natürlich TÜV geprüft und je nach Fahrzeugtyp zeitnah mit TÜV Teilegutachten oder TÜV Festigkeitsgutachten ausgeliefert. Preise für 20 Zoll liegt bei 349 Euro und für 22 Zoll für 449 Euro inkl.

 Lochkreisbohrung. Anfragen bitte an info@wheelscompany.com

 - 13.08.2009 -
   

Die Dolce Wheels Felge DC26 ist in chrom und schwarz matt ab jetzt in 20 Zoll und 22 Zoll auch ungebohrt sofort lieferbar verfügbar. Damit können wir allen Kunden mit außergewöhnlichen Fahrzeugen den Service bieten die Felgen in jedem Lochkreis fahrzeugspezifisch ( 3, 4, 5, 6 Lochkreise bis 6x139.7 sind möglich) anzufertigen. Die Dolce DC26 Alufelgen sind natürlich TÜV geprüft


und werden je nach Fahrzeugtyp mit TÜV Teilegutachten oder TÜV Traglastgutachten ausgeliefert. Die TÜV geprüfte Traglast liegt in beiden Größen bei 975KG pro Rad! Preise für 20 Zoll liegt bei 349 Euro und für 22 Zoll für 449 Euro inkl. Lochkreisbohrung. Anfragen bitte an info@wheelscompany.com



 - 09.06.2009 -
   

TÜV Teilegutachten Dolce DC26 in 18" und 20 Zoll
Wheelscompany GmbH hat für die Dolce DC26 Chromfelge und für die schwarz matte Version die Teilegutachten für die 7,5x18 Zoll und für die 8x20 Zoll erhalten. Es werden die aktuellsten Fahrzeuge der auf dem Markt befindlichen Hersteller berücksichtigt. U.a. Audi, VW, Mercedes Benz, Peugeot, Ford, Opel, Renault, Jaguar, Mazda, Hyundai ... Mit diesen TÜV Teilegutachten können Sie die Felgen ab 37 Euro bei verschiedenen Prüforganisationen Eintragen lassen.

 - 24.04.2009 -
   

TÜV Teilegutachten Dolce DC26 in 22 Zoll
Wheelscompany GmbH hat für die Dolce DC26 Chromfelge und für die schwarz matte Version das Teilegutachten für die 9x22 Zoll mit 265/35ZR22 für den Mercedes Benz ML Typ 164 erhalten. Unsere Kunden können damit Ihre Felgen sehr einfach bei verschiedenen Prüforganisationen Eintragen lassen.

 - 18.03.2009 -
   

Für Ihre Sicherheit!Wir erfüllen die höchsten Qualitäts-standards! Unser Qualitätsmanagment wurde vom TÜV geprüft und wir wurden als Entwickler, Hersteller und Vertrieb für Felgen u.a. verifiziert.



Für Ihre Sicherheit!

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma
 
WHEELSCOMPANY GmbH
Menckesallee 23
D-22089 Hamburg
FON: +49(0)1805 / 53 92 64
FAX: +49(0)40 / 76 99 23 63
Stand 01.08.2009

 
1. Allgemeines
 

1.1 Die Firma Wheelscompany GmbH verkauft und liefert ausschließlich nur zu nachstehenden Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Erklärungen sowie Zusagen sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Abweichende Bedingungen des Kunden verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
 
1.2 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche mit unseren Kunden abgeschlossenen Verträge, unabhängig davon, ob diese Unternehmer oder Verbraucher sind.
 
1.3 Im kaufmännischen Verkehr gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

 
2. Angebote und Bestellungen
 

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch die schriftliche Bestätigung oder durch vorbehaltlose Auslieferung verbindlich.
 
2.2 Die in Katalogen, Preislisten oder anderem Werbematerial enthaltenen Beschreibungen, Diagramme und Illustrationen usw. sollen nur eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Waren vermitteln. Sie stellen keine Garantiezusage oder Zusicherung dar und werden nicht Vertragsbestandteil.
 
2.3 Geringfügige Abweichungen von den Produktangaben des Käufers gelten als genehmigt, sofern sie für ihn zumutbar sind.
 
2.4 Bestellungen des Käufers gelten erst nach Postzustellung, E-mail oder Übermittlung per Fax an uns für verbindlich. Die Annahme von telefonischen abgegebenen Bestellungen kann durch Zusendung der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder durch die Auslieferung der Ware erklärt werden. Werden Felgen oder Zubehörteile jeglicher Art falsch oder nicht verwendungsfähig auf Grund unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben des Bestellers geliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko. Schadensersatzansprüche jeglicher Art werden insoweit ausgeschlossen.

 
3. Lieferung und Transport
 

3.1 Die Wheelscompany GmbH behält sich technische Änderungen sowie Preisänderungen vor. Alle Lieferungen erfolgen ab Lager Hamburg auf Gefahr des Käufers. Als Nachweis des ordnungsgemäßen Versandes der Ware ist - für die Wheelscompany GmbH ist die Vorlage der Empfangsquittung des jeweiligen Transportunternehmers ausreichend. Beschädigte Ware darf der Käufer dem Transportunternehmen erst abnehmen, wenn von diesem Unternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstandenen Schaden selbst zu tragen. Beim Transport beschädigte Ware ist keinesfalls an die Wheelscompany GmbH zurückzusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen.
 
3.2 Die Wheelscompany GmbH  behält sich eine Teillieferung vor. Eine Haftung für die Ermittlung des billigsten Versandes wird nicht übernommen.
 
3.3 Sollten bestellte Waren nicht abgenommen werden, berechnen wir 20% des Brutto - Warenwertes als Aufwandsentschädigung zzgl. angefallenen Fracht -und Verpackungskosten.
 
3.4 Wenn nicht anders vereinbart, wird die Ware nach Zahlungseingang auf unserem Geschäftskonto geliefert.
 
3.5 Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Käufer erst dann berechtigt, wenn er der Fa. Wheelscompany GmbH schriftliche eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat (Waren aus den USA bzw. China mindestens 8 Wochen). Ansprüche auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
 
3.6 Händler haben die gelieferte Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Sie haben erkennbare oder versteckte Mängel spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Entdeckung des Mangels schriftlich geltend zu machen.

 
4. Gewährleistung
 

4.1 Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gem. § 312 d in Verbindung mit § 355 BGB von 2 Wochen mit folgenden Ausnahmen:

Gem. § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei 


a) Felgen auf Sonderanfertigung;
b) Felgen die fahrzeugspezifisch gebohrt bzw. abgedreht wurden;
c) Felgen, auf denen bereits Reifen montiert;
d) Felgen, die an Fahrzeugen montiert waren;
e) Kompletträder, die auf Fahrzeugen montiert waren

zu 4.1 Wenn Sie Waren zurückliefern die nicht dem ursprünglichen Zustand entsprechen (schon montiert waren oder beschädigt/zerkratzt sind) behalten wir uns den Abzug einer Wertminderung vor oder senden die Ware unfrei zurück.
 
4.2 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung. Nach dem Fehlschlagen der 2. Nachbesserung oder der 2. Nachlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen (Minderung). Hierzu muss die Ware der Wheelscompany GmbH frei zur Verfügung gestellt werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Generell ausgeschlossen sind alle Folgeschäden oder Schäden durch nicht sachgemäße bzw. fachgerechte und angemessene Behandlung, Montage, Verwendung oder Inbetriebnahme der von uns gelieferten Felgen. Ferner behalten wir uns die Anrechnung einer Gebühr für die Nutzungsdauer vor.
 
4.3 Gewährleistungsansprüche können nicht anerkannt werden, wenn die Felgen nach Verlassen unseres Betriebes von Dritten repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet oder verändert wurden oder sonstige allgemein bekannte Regeln und unsere Pflegehinweise nicht beachtet wurden. Verchromte Oberflächen sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgenommen. 
 

 
5. Sorgfaltspflicht
 

Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an seinem Fahrzeug, wenn es an dem öffentlichen Verkehr teilnimmt, nach den gesetzlichen Bestimmungen in seine KFZ Papiere (Fahrzeugbrief und Schein) eintragen zu lassen. Der Käufer muss das Fahrzeug bei Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorführen. Die Verantwortung für die TÜV- Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren, Teile liegt beim Käufer. Firma Wheelscompany GmbH übernimmt in einem Schadensfall bei fehlender Eintragung keine Haftung.

 
6. Warenrückgabe
 

Warenrücksendungen, zu welchem Zweck auch immer, sind nur nach Absprache möglich, der Ware sind alle erforderlichen Begleitpapiere beizufügen. Bei Rücklieferungen ohne Absprache oder Begleitpapiere werden wir eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro berechnen.

 
7. Eigentumsvorbehalt
 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Wheelscompany GmbH. Der Käufer darf jedoch ungeachtet der Eigentumsvorbehalte die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern, aber ohne Zustimmung der Wheelscompany GmbH einem Dritten weder verpfänden noch zu Sicherung übereignen. Wird die Ware vor Bezahlung weiterverkauft, so ist der dafür erzielte Erlös ohne weiteres an die Fa. Wheelscompany GmbH abzutreten. Der Erlös ist gesondert für die Wheelscompany GmbH aufzubewahren bzw. lediglich zur Abdeckung deren Forderung zu verwenden.

 
8. Preise und Zahlungsbedingungen
 

8.1 Die Preise schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Montage und Inbetriebnahmen nicht ein. Diese sind vom Käufer zu tragen. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben werden.

8.2 Der Versand erfolgt gegen Vorkasse oder Barzahlung bei Übergabe, soweit nicht anders vereinbart. Die Wheelscompany GmbH liefert stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Dies gilt insbesondere für Aufträge und Bestellungen über längere Zeiträume, auch wenn der ursprünglichen Bestellung oder Auftragsbestätigung ein anderer Preis zugrunde war. Alle genannten Preise in Euro.

8.3 Unsere Rechnungen sind - auch bei Teillieferungen - in Höhe der erbrachten Leistung sofort ohne jeglichen Abzug fällig.

8.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben hiervon unberührt.

8.5 Von uns nicht ausdrücklich anerkannte oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.

8.6 Einwendungen gegen unsere Rechnungslegung, Kontoauszüge, Kontenabstimmungen u.a. müssen schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Wochen nach Zugang des betreffenden Schriftstücks geltend gemacht werden. Ausreichend ist die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Erfolgt keine fristgerechte Einwendung, gilt die Abrechnung als genehmigt. Stellt sich nachträglich eine offensichtliche Unrichtigkeit heraus, insbesondere bei Rechenfehlern, können sowohl der Kunde als auch wir die Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Vorschriften verlangen.

 
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz der Firma Wheelscompany GmbH in 22089 Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein, sind hiervon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der Parteien entspricht.


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